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Windpark Bärofen: Windparkgegner hoffen, dass die Verhandlung im Rahmen der UVP platzt Ausgabe 42 | Mittwoch, 14. Oktober 2020

Die Verhandlung findet im Festsaal Frantschach-St. Gertraud statt. Windparkgegner meinen, der Saal sei zu klein, um alle Teilnehmer in den Saal zu lassen und Covid-Bestimmungen einzuhalten. Das Land Kärnten ist überzeugt, dass die Verhandlung durchgeführt wird.

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Am 20. Oktober soll im Festsaal Frantschach die Verhandlung für die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. »Alliance for Nature«-Generalsekretär Christian Schuhböck befürchtet, dass der Saal zu klein ist, um allen Teilnehmern Platz zu bieten. Foto: UN/hok

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Wolfsberg. Gemäß der öffentlichen Bekanntmachung des Amtes der Kärntner Landesregierung soll die mündliche Verhandlung zum Vorhaben Windpark Bärofen am 20. Oktober um 9 Uhr im Festsaal der Gemeinde Frantschach-St. Gertraud stattfinden.

Bei der Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, »dass die Verhandlung nur durchgeführt, wenn sichergestellt ist, dass am Ort der Amtshandlung zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann. Personen, die keine den Mund- und Nasenbereich gut abdeckende mechanische Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektion tragen, können von der Verhandlungsleiterin von der Amtshandlung ausgeschlossen werden.«

»Ich hege Zweifel,  dass die Verhandlung  wie angekündigt tatsächlich dort stattfinden kann«
Christian Schuhböck, »Alliance For Nature«

Und genau in den Coronamaßnahmen sieht Christian Schuhböck von der Natur-, Kultur- und Landschaftsschutzorganisation  »Alliance For Nature« das große Problem bei der Durchführung der Verhandlung. »Ich hege Zweifel,  dass die Verhandlung  wie angekündigt auch tatsächlich dort stattfinden kann. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des COVID-19-Begleitgesetzes und der hohen Anzahl an Beschwerdeführern könnte der für die Verhandlung vorgesehene Saal zu klein sein«, sagt der Alliance-Generalsekretär .

Schuhböck kann sich gut vorstellen, dass zahlreiche Personen zu der öffentlichen Verhandlung kommen werden, denn neben einer Reihe von Umweltorganisationen haben auch zwei Bürgerinitiative Einwendungen gegen das Windpark-Vorhaben erhoben. Die Initiative »Windradfreies Lavanttal« von Robert Gritsch hat über 590 Unterschriften gesammelt. Sollte nur ein Teil der Unterstützer kommen, könnte das für die Verhandlungsleiterin zum Problem werden, wenn die Abstandsregeln zwischen den Teilnehmern nicht mehr eingehalten werden können.

»Die UVP-Behörde hat jedenfalls dafür Sorge zu tragen, dass bei der mündlichen Verhandlung sämtliche gesetzlichen Bestimmungen des COVID-19-Begleitgesetzes eingehalten werden«, hält Christian Schuhböck unmissverständlich fest.

»Auch mit den Covid-19-Bestimmungen ist für die zur Teilnahme Berechtigten genug Platz«
Albert Kreiner, Leiter Abt. 7, Land Kärnten

Für die Windkraftbetreiber, allen voran der Lavanttaler Energiepionier Franz Dorner, würde eine Absage weitere Monate kosten, denn die Verhandlung müsste neu ausgeschrieben werden. »Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung alles einhalten und die Verhandlung stattfinden wird. Ich habe jetzt zwei Jahre auf diese Verhandlung hingearbeitet und habe volles Vertrauen in die Landesregierung«, sagt Franz Dorner, Initiator des Windparks Bärofen und meint weiter: »Dass die Gegner nun so vorgehen und Leute herbeischaffen wollen, damit der Saal zu klein ist und die Verhandlung abgesagt wird, das kann es nicht sein. Zum Landschaftsschutz ist nur zu sagen, auf der Handalm stehen viel mehr Windräder und die stören niemanden.«

Ausreichend Platz

Albert Kreiner von der Abteilung 7 vom Land Kärnten klärt auf: »Am Verfahren können neben den im UVP-Gesetz Genannten, wie z.B. Standortgemeinde und Umweltanwalt, ausschließlich jene Personen Parteistellung haben, die während der Kundmachung des Antrages rechtzeitig Einwendungen erhoben haben.  Andere Personen haben keine Parteistellung.«

Weiters betont Kreiner, dass die Verhandlung als Teil eines Behördenverfahren anzusehen ist und als solche nicht als Veranstaltung, der »allgemeinen Öffentlichkeit«, die für jedermann zugänglich ist.  »Daher haben nur Parteien ein Anrecht darauf, an der Verhandlung teilzunehmen. Dies ist für die Wahrung ihrer subjektiv öffentlichen Rechte ganz wesentlich und das wird die Behörde auch sicherstellen. Dafür ist auch ausreichend Platz im Festsaal in Frantschach-St. Gertraud«, so Kreiner.

Wichtig ist es Kreiner darauf hinzuweisen, dass Parteistellung eine Bürgerinitiative hat, nicht aber jeder einzelne Unterstützer. Mit der Vertretung ist ein gesetzlich festgelegter Repräsentant der Bürgerinitiative betraut. Dieser kann im Namen der Bürgerinitiative Rechte geltend machen. »Es spricht nichts dagegen, wenn der Vertreter der Bürgerinitiative einige Personen zu seiner Unterstützung mit in den Saal nimmt und die UVP-Behörde ist gerne bereit, eine Delegation der Bürgerinitiative an der Verhandlung teilnehmen zu lassen«, so Kreiner.

Aufgrund der Covid-19-Situation muss die Behörde darauf achten, dass der Mindestabstand zwischen Personen eingehalten wird und ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird. »Sollte dies nicht möglich sein, besteht das Recht, Personen aus der Verhandlung auszuschließen«, sagt Kreiner.

 Der Einlass wird nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus Gründen des Gesundheitsschutzes reglementiert und es werden genaue Namenslisten geführt werden. »Im Hinblick auf die Zahl der eingelangten Einwendungen, sehen wir es auch unter Einhaltung der Corona-Bestimmungen als gesichert an, dass für die zur Teilnahme an der Verhandlung berechtigten Personen ausreichend Platz besteht«, so Kreiner abschließend.

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