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Debatte um Adelstitel: Ulrich Habsburg-Lothringen sagt, »dann muss auch LH Kaiser Namen ändern«Ausgabe 46 | Mittwoch, 13. November 2019

Wolfsberger empfindet die Diskussion um Adelsprädikate, die nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs gegen Karl Habsburg startete, als lächerlich: »Haben wir nichts Besseres zu tun?« Für sich selbst beansprucht der 78-Jährige weder »von« noch Adelstitel.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Karl Habsburg, Enkel des letzten österreichischen Kaisers Karl, hatte zuletzt Probleme mit den Verwaltungsbehörden, weil er sich auf seiner Homepage mit dem verbotenen »Von« tituliert – was er bisher nicht geändert hat. Sein Verwandter, der Wolfsberger Ulrich Habsburg-Lothringen (Bild links), findet die Debatte lächerlich und stellt sich hinter ihn. Foto: KK, Hok

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Wien, Wolfsberg. »Dann soll auch Landeshauptmann Peter Kaiser seinen Namen ändern!« Mit launigen Worten kommentiert Ulrich Habsburg-Lothringen die zuletzt in der Alpenrepublik – einmal mehr – aufgeflammte Diskussion um die Verwendung von Adelstiteln. Anlass war eine Niederlage von Kaiserenkel Karl Habsburg vor dem Verfassungsgerichtshof. Der 58-Jährige hatte seiner Homepage den Namen »karlvonhabsburg.at« gegeben und war wegen des verwendeten »von« aufgrund des Adelsaufhebungsgesetzes von 1919 verurteilt worden. 

Karls Verwandter Ulrich Habsburg-Lothringen findet die Causa lächerlich. »Wir haben einen Bundespräsidenten, der ein ›Van‹ im Namen trägt. Wir holen für die Hypo-Abbaugesellschaft Heta als Vorstand den Deutschen Sebastian Prinz von Schoenaich-Carolath, der auch mit Prinz angesprochen wird. Und gleichzeitig gibt es dieses Verfahren. Haben wir nichts Besseres zu tun?«, fragt der Wolfsberger.

»Früher bekamen die Leute für Leistungen Titel statt Geld, jetzt fallen sie auch darum um«
Ulrich Habsburg-Lothringen, Verwandter von Karl Habsburg

Laut ihm sei »karlvonhabsburg« ein Wort, das nicht beliebig unterteilt werden könne. »Das gilt auch beispielsweise für den Namen Willvonseder. Der Jurist, der das festgestellt hat, muss jemand mit mangelnden Deutschkenntnissen gewesen sein«, so Ulrich Habsburg. Seine Forderung: »Ein Germanist soll prüfen, ob man das willkürlich trennen kann.«

Laut dem 78-Jährigen leben in Österreich rund 40.000 Menschen, die adelige Vorfahren haben, etwa 4.000 zählen zum Hochadel. »Früher bekamen sie für ihre Leistungen statt Geld einen Titel verliehen. Jetzt fallen sie auch darum um«, so Habsburg.

Allerdings: Für sich selbst beansprucht er weder Adelstitel noch das Prädikat »von«: »Das brauche ich nicht. Ich bin mit meinem Doktor und Diplom-Ingenieur vollkommen zufrieden.«

Die laufende Debatte lässt ihn trotzdem nicht kalt: »Wenn einer jetzt ›berg‹ oder ›burg‹ oder ›hof‹ als Namensbestandteil trägt, deutet das auf Adel hin und müsste ebenfalls geändert werden. Oder Landeshauptmann Kaiser – der soll auch einen anderen Namen annehmen.« Seinen Standpunkt vertrat der Wolfsberger auch in der ORF-Sendung »Zeit im Bild 2« am 5. November. In einem Beitrag zum Thema meinte er, Adelstitel seien Teil der Volkskultur, was schon der »Faschingsprinz« zeige. Auch Kinder würden sich als Prinzessinnen verkleiden, »als Bundespräsident will keiner gehen«.

Was bisher geschah

Der Fall Karl Habsburg spielte sich im Detail so ab: Der Magistrat Wien-Landstraße hatte ihm wegen des verbotenen Homepage-»von« eine Strafe von 70 Euro (oder vier Stunden Ersatzhaft) aufgebrummt. Habsburg erhob Einspruch mit den Argumenten, das Adelsprädikat sei nicht nur Bestandteil seines Namens, sondern auch ein Markenzeichen. Außerdem seien 70 Euro Strafe unzulässig, da laut Gesetz eine Strafe von 20.000 Kronen zu verhängen sei – nur leider kennt keiner den exakten Umrechnungskurs. 

Das sah auch das Wiener Landesverwaltungsgericht so, das den Verstoß nach dem Adelsaufhebungsgesetz bestätigte, aber auf eine Geldstrafe verzichtete. Habsburg beharrte auf Straflosigkeit und ging zum Verfassungsgerichtshof. Der urteilte jetzt, der 58-Jährige sei in seinen Rechten nicht verletzt worden, der Verzicht auf die Geldstrafe erfolgte zurecht. Am Adelsaufhebungsgesetz will das Gericht, wie von Habsburg gefordert, nicht rütteln.

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