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Corona: Neuinfektion und Maskenpflicht in WolfsbergAusgabe 29 | Mittwoch, 15. Juli 2020

Die Tragepflicht gilt für bestimmte Bereiche der Stadtgemeinde Wolfsberg und ist zeitlich begrenzt.

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Wolfsberg. Die BH Wolfsberg verordnet eine zeitlich und örtlich begrenzte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Tragepflicht gilt in bestimmten öffentlichen Bereichen der Stadt (Details siehe unten) freitags von 21 Uhr bis samstags 2 Uhr sowie samstags von 21 Uhr bis sonntags 2 Uhr.

Konkret wurde die Pflicht von der Bezirkshauptmannschaft für folgende öffentliche Orte verordnet:
- Johann-Offner-Straße (Grundstücke Nummer 150/7 und 150/8, je KG 77258 Wolfsberg Obere Stadt) im räumlichen Bereich zwischen der Verkehrstafel „Kurzparkzone“ auf Höhe des Objektes Johann-Offner-Straße 11 und der Verkehrstafel „Begegnungszone“ auf Höhe des Objektes Hoher Platz Nr. 21;
- B70 Packer Straße (Grundstück Nummer 316/2, KG 77232 Priel) und deren Nebenstraße (Grundstück Nummer 244/13, KG 77232 Priel) im räumlichen Bereich zwischen Straßenkilometer 92,663 und 92,796;
- Lagerstraße (Grundstück Nummer 185/24, KG 77232 Priel) im räumlichen Bereich zwischen den Grundstücken Nummer 185/16 und 185/21, je KG 77232 Priel.

Neuer Fall im Bezirk
Weiters wurde heute, Mittwoch, eine neue Coronavirus-Infektion einer Frau im Bezirk Wolfsberg gemeldet. Das Contact Traing läuft bereits. Aktuell sind in Kärnten damit 17 Personen mit Covid-19 infiziert.

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