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Ab 2019 ist die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare möglich.Ausgabe | Dienstag, 25. September 2018

Justizminister will ab 2019 die völlige Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Ehe und der Ehe zwischen homosexuellen Partner. Die Freiheitlichen wollen Privilegien für die Hetero-Ehe.

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Wolfsberg. Justizminister Josef Moser (ÖVP) plant ab 1. Jänner 2019 die völlige Gleichstellung von Homosexuellen und Heterosexuellen in Sachen Ehe und Partnerschaft. Er will damit einer Entscheidung des Verfassungsgerichts Folge leisten. Die FPÖ strebt aber trotzdem an, die Ehe »als Verbindung zwischen Mann und Frau« zu definieren und möchte noch rechtliche Optionen prüfen.

Bereits seit 2010 können zwei Menschen gleichen Geschlechts eine eingetragene Partnerschaft begründen und damit eine Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten eingehen. Diese ist mittlerweile der Ehe sogar schon sehr ähnlich, denn seit der Einführung gab es immer wieder Gesetzesänderungen, bei denen gleichgeschlechtlichen Paaren mehr Rechte zugestanden wurden. Homosexuelle sehen in der Aufhebung des Eheverbots für homosexuelle Paare ein Ende der Diskriminierung. Das wollen die Freiheitlichen so nicht hinnehmen und planen nun heterosexuelle Paare privilegieren.
Der VfGH hat im Dezember 2017 die gesetzliche Regelung aufgehoben, die homosexuellen Paaren den Zugang zur Ehe. Damit können ab 1. Jänner 2019 auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten, umgekehrt können heterosexuelle Paare eine Eingetragene Partnerschaft eingehen sollte der Gesetzgeber nicht anderes beschließen. Justizminister Josef Moser möchte dem VfGH-Erkenntnis Folge leisten. Die FPÖ möchte noch rechtliche Optionen prüfen. Und man beruft sich auf Paragraph 44 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), der die Ehe definiert: »Die Familien-Verhältnisse werden durch den Ehevertrag gegründet. In dem Ehevertrage erklären zwey Personen verschiedenen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitigen Beystand zu leisten.« (sic).

Als völligen Blödsinn bezeichnen das die Opposition, aber auch die Schwulen und Lesben. »Auch eine homosexuelle Partnerschaft kann Kinder groß ziehen. Bei der Ehe geht es nicht nur ums Zeugen von Kindern. Es ist ein Zeichen der Zusammengehörigkeit und der Liebe«, meint eine Frau aus dem Lavanttal, die seit sieben Jahren in einer homosexuellen Partnerschaft lebt, namentlich aber nicht genannt werden möchte. Walter Rosenkranz von der FPÖ unterstrich die Forderung nach einer Privilegierung der Ehe zwischen Mann und Frau kürzlich mit folgendem Satz: »Ungleiches muss man auch ungleich behandeln.« Und Bundeskanzler Kurz kündigte vor wenigen Tag an, die Entscheidung der Richter zu akzeptieren. Er ließ sich aber nicht entnehmen, ob die Regierung nicht doch noch versuchen werde, Homosexuellen Steine in den Weg zu legen.

In ein paar Monaten wird man wissen, ob die Regierung der Erkenntnis des VfGH folgt und damit gegen das ABGB verstößt oder doch noch eine gütliche Lösung gefunden wird.

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